Begleithundeprüfung – das Mensch-Hund-Team auf dem Prüfstein: Fragen & Ablauf
05.05.2023 - Lesedauer: 4 Minuten
Die Begleithundeprüfung, abgekürzt BH, ist eine staatlich anerkannte Prüfung zur Ermittlung des Wesens eines Hundes. Nicht jeder Hund und Hundehalter muss diese ablegen. Geprüft werden grundsätzlich alle Hunde, die mit Menschen eng zusammenarbeiten. Dazu gehören beispielsweise Assistenzhunde oder Polizei- und Rettungsdiensthunde. Um die Begleithundeprüfung zu absolvieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Was ist die Begleithundeprüfung?
- Ohne diesen geht gar nichts: der Test des Hundehalters
- Wichtige Voraussetzungen vor der Begleithundeprüfung
- Erster Prüfungsteil: Unbefangenheitsprüfung
- Zweiter Prüfungsteil: Gehorsamsübungen/Unterordnungsteil
- Dritter Prüfungsteil: Außenprüfung
- Wann brauchst du eine Begleithundeprüfung?
Die Begleithundeprüfung ist eine staatlich anerkannte Wesens- und Verhaltensprüfung eines Hundes. Sie wird gemeinsam von Hund und Hundehalter/Hundeführer abgelegt, die im Hauptteil der Prüfung als Team auftreten. Die Begleithundeprüfung testet das Benehmen des Hundes gegenüber fremden Personen, sein Verhalten in der Öffentlichkeit und seine Unterordnungsfähigkeit (eng. Obedience) unter die Kommandos. Dabei gilt es zu erfahren, wie der Hund in belastenden Situationen reagiert, beispielsweise, wie er sich Joggern und Radfahrern, lauten oder hektisch agierenden Menschen gegenüber verhält. Die Begleithundeprüfung kannst du ausschließlich in den Vereinen des FCI (Vereinigung Fédération Cynologique Internationale), wie beispielsweise dem ÖKV, dem Verein österreichischen kynologenverband, ablegen.
Der sogenannte Sachkundenachweis zählt streng genommen nicht zu der Begleithundeprüfung, doch ohne diesen geht es gar nicht erst los. Bei diesem Test musst du deine Eignung unter Beweis stellen. Die Fragen, die dir im Vorfeld der Begleithundeprüfung gestellt werden, betreffen Grundkenntnisse über Hunde und ihre Verhaltenswesen im Allgemeinen. Mit den richtigen Antworten auf die Fragen zeigst du, dass du in der Lage bist, einen Hund zu führen, artgerecht zu halten, seine Verhaltensmuster richtig einzuschätzen und damit entsprechend umgehen können. Der Sachkundenachweis ist eine schriftliche Theorieprüfung, die aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen besteht, bei denen du die richtigen Antworten aus einer Reihe falscher Vorgaben herausfilterst.
Grundsätzlich werden nur Hunde zur Begleithundeprüfung zugelassen, die mindestens 15 Monate alt sind.
Zu den weiteren Voraussetzungen zählen:
- Leinenführigkeit/Bei-Fuß-Gehen: im Laufschritt, im Normalschritt und in der Winkelarbeit, mit und auch ohne Leine
- Sitzübungen aus dem Lauf, mit und ohne Leine
- Ablegen unter Ablenkung durch ein anderes Hund-Mensch-Team
Der letzte Punkt wird innerhalb der Begleithundeprüfung überprüft. Das geschieht anhand der Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes, die mit dem Tierheimpass übereinstimmen muss. Die Begleithundeprüfung selbst hat einen festen Ablauf, der aus drei praktischen Prüfungsteilen besteht. Sie werden auf einem Trainingsplatz und an öffentlichen Orten absolviert. Für den gesamten Zeitraum der Prüfung gilt: Hunde, die Wesensmängel innerhalb der Prüfungen vorzeigen, werden sofort disqualifiziert.
Der erste Teil der Prüfung ist der eigentliche Wesenstest des Hundes, auch Unbefangenheitsprüfung genannt. Dabei beurteilt ein Leistungsrichter oder Ausbildungswart, wie dein Hund sich anderen Menschen und Hunden gegenüber verhält. Ist er besonders ängstlich oder aggressiv, gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden.
Die Unterordnung ist der zweite Prüfungsteil und das Kernstück der Begleithundeprüfung. In einer langen Reihe von festgelegten Übungen wird der Gehorsam deines Hundes auf dem Trainingsplatz beurteilt. Im Fokus der Prüfung stehen die Befolgung deiner Kommandos und das Zusammenspiel des Hund-Mensch-Teams.
Überprüft werden folgende Aufgaben:
- Leinenführigkeit/Bei-Fuß-Gehen: im Laufschritt, im Normalschritt und in der Winkelarbeit, mit und auch ohne Leine
- Sitzübungen aus dem Lauf, mit und ohne Leine
- Ablegen unter Ablenkung durch ein anderes Hund-Mensch-Team
- weiterführende Hundeprüfungen/Ausbildungen
Die Prüfungsübungen werden unter Tempowechsel, Anhalten und Richtungswendungen vorgeführt. Dein Hund sollte bei allen Übungen auf dich fixiert und aufmerksam sein, sich anderen Menschen und Hunden gegenüber jedoch gelassen oder uninteressiert verhalten.
Bei diesem Prüfungsteil muss dein Team mindestens 70 Prozent der zu vergebenden 60 Punkte erreichen, damit die Begleithundeprüfung fortgesetzt werden kann.
Nach bestandenen Gehorsamsübungen geht es für euch beide weiter in die letzte Prüfungsrunde, die außerhalb des Hundetrainingsplatzes fortgesetzt wird. Die Abschlussübungen werden an belebten öffentlichen Plätzen – Bahnhöfe, Parkplätze, Parkanlagen etc. – absolviert.
Wie bereits beim ersten Prüfungsteil, geht es auch hier um die Beurteilung des Wesens deines Hundes, dieses Mal jedoch unter möglichst realen Bedingungen. Dabei werden Übungen, die du im zweiten Prüfungsteil vorgeführt hast, nun auf ihre alltägliche Tauglichkeit geprüft. Wie verhält sich dein Hund, wenn er an schreienden, hektischen Kindern oder ruppigen Fahrradfahrern vorbei geht? Kannst du deinen Hund problemlos angebunden zurücklassen, während fremde Menschen ihn passieren? Diese und ähnliche Übungen stellen den schwierigsten Teil dieses Prüfungstests dar.
Bei allen Aufgaben dieser Abschlussphase beurteilt ein Leistungsrichter die sogenannte Unbefangenheit deines Hundes, sein Wesen und Verhalten, mit. Gleichwohl darf dein Hund an keiner Stelle der Prüfungen an der Leine ziehen, noch darf er von dir gezogen oder gar angeschrien werden.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieses Prüfungsteils haben du und dein Vierbeiner es geschafft! Den Abschluss der Begleithundeprüfung bildet ein klärendes Gespräch mit den Leistungsrichtern. Dabei wird dir die schriftliche Bestätigung des Bestehens der Begleithundeprüfung ausgehändigt.
Eine Begleithundeprüfung brauchen alle Hundehalter, die ihren Hund an folgenden Veranstaltungen beziehungsweise Trainingsmethoden teilnehmen lassen möchten:
- Leinenführigkeit/Bei-Fuß-Gehen: im Laufschritt, im Normalschritt und in der Winkelarbeit, mit als auch ohne Leine
- Sitzübungen aus dem Lauf, mit und ohne Leine
- Ablegen unter Ablenkung durch ein anderes Hund-Mensch-Team
- weiterführende Hundeprüfungen/Ausbildungen
Wer mit seinem Hund mit Menschen arbeiten möchte, braucht zwingend eine Begleithundeprüfung. Dazu zählen alle Hund-Mensch-Teams, die im öffentlichen Dienst arbeiten wie Polizei- und Rettungsdienststaffeln mit Hunden. Auch wer Hunde zu Therapiezwecken und als Begleithunde in Altersheimen einsetzten möchte, kommt nicht um eine Begleithundeprüfung herum. Indem sie kranken oder gehandicapten Menschen emotionale und/oder leitende Hilfestellungen geben, leisten Therapie- und Assistenzhunde herausragende Schwerstarbeit. Für diese Aufgaben muss ihr Wesen absolut vorbehaltlos, fremden Menschen gegenüber offen, zutraulich und verspielt sein. Dabei können entsprechend ausgebildete Assistenzhunde auch Verantwortung für die ihnen „anvertrauten“ Menschen übernehmen, wozu sie die entsprechende Ausbildung erhalten.
VITA-Assistenzhunde des gemeinnützigen Vereins VITA e. V. zeigen, wofür eine Wesensprüfung gut ist.