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Wohnen mit Hunden: ein Vierbeiner als tierisch cooler „Untermieter“

05.05.2023 - Lesedauer: 2 Minuten

Ein Hund liegt mit seinem Besitzer auf der Couch

Sie haben sich erstmals für einen vierbeinigen Mitbewohner entschieden? Dann brechen aufregende Zeiten an. Das Tier muss auf rein praktische Weise in die Wohnumgebung integriert werden. Die Anwesenheit des Hundes wird aber auch Ihr Familienleben beeinflussen. Sie müssen Futterzeiten, Pflegemaßnahmen und Spaziergänge in den Tagesablauf einplanen.

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Das alles kann in den ersten Wochen ein wenig turbulent werden. Doch wenn sich die Wohngemeinschaft mit der Spürnase eingependelt hat, werden Sie sich schon bald fragen, wie Sie jemals ohne Hund leben konnten. Hier lesen Sie, wie Sie sich mit Ihrem tierischen Mitbewohner einleben.

Ist Wohnen mit dem Hund in der Mietwohnung erlaubt?

Wenn Sie kein Eigenheimbesitzer sind, stellt sich als erstes die Frage, ob Sie im Mietshaus überhaupt einen Hund halten dürfen. Darauf gibt es keine Pauschalantwort: Es kommt auf den konkreten Mietvertrag an. In diesem ist festgelegt, ob und in welcher Form Tierhaltung erlaubt ist. Es gibt Mietverträge, welche die Tierhaltung generell erlauben; ausschlaggebend ist aber letztlich, ob der Hund in das Sozialgefüge des Mietshauses integrierbar ist. Das ist bei gut erzogenen, „normalen“ Hunden in der Regel nicht strittig. Besonders große oder durch Aggressivität auffallende Hunde können jedoch Einzelfall-Entscheidungen erfordern.

Eine Englische Bulldogge liegt in einem Wohnzimmer

Gibt es im Mietvertrag keine explizite Regelung, kommt es darauf an, ob die Hundehaltung der Wohnung dem normalen Nutzungsvertrag entspricht: Bei kleineren Hunden kein Problem, bei einer Dogge in einer Einzimmerwohnung sicherlich problematischer in der Auslegung. Auch wenn der Hund als Dauerkläffer auffällig wird oder aggressiv auftritt, kann der Vermieter die Hundehaltung untersagen. Man spricht juristisch von „Interessenabwägung“. Wenn im selben Haus ein anderer Mieter bereits einen Hund besitzt, kann der Vermieter einem Neumieter die Hundehaltung hingegen nicht ohne Grund untersagen. Eine weitere, in Mietverträgen verbreitete Variante besteht darin, wenn die Hundehaltung der individuellen Zustimmung des Vermieters bedarf. Ein allgemeines Tierhaltungsverbot via Vertragsklausel ist hingegen unwirksam: Hier muss die oben genannte „Interessenabwägung“ zwischen Hundehalter, Vermieter und anderen Mietern geklärt werden.

Wie muss eine Wohnung für den Hund beschaffen sein?

Dem Hund ist es egal, ob Sie in einer Altbauwohnung oder einem Bungalow wohnen oder wie die Wohnlandschaft aussieht. Ausschlaggebend für die geeignete Wohnung sind vielmehr ganz praktische Kriterien.

So sollte die Wohnung beschaffen sein:

  • Wohnfläche: Die Wohnung ist sozusagen ein vergrößertes Körbchen. Dabei brauchen große Hunderassen, wie zum Beispiel Wolfshunde, natürlich insgesamt mehr Platz als kleinere. Aber letztlich verbringt jeder Hund, der aus der Flegel- und Junghundphase raus ist, seine Zeit in der Wohnung mit Schlafen.
  • Außenfläche: Ideal ist es, wenn der Hund neben der Wohnung Zugang zu einer Außenfläche hat. Der Volltreffer wäre natürlich ein großer Garten. Der kann und soll aber nicht die Gassirunden und gemeinsamen Aktivitäten im Freien ersetzen. Die Erweiterung des Reviers nach draußen ist für den Hund jedoch ein großer Pluspunkt. In einem großen Garten können Sie auch eine Hundehütte aufstellen, die dem Hund einen zusätzlichen Rückzugsort bietet. Aber auch, wenn kein eigener Garten verfügbar ist, ist Wohnungshaltung für die Spürnase kein Problem, solange es trotzdem genug Auslauf am Tag gibt.
  • Stockwerk: Entgegen einer verbreiteten Annahme schadet es Hunden generell nicht, Treppen zu bewältigen. Ausnahmen sind spezielle Rassen mit wenig Bein und Rücken – wie beispielsweise Dackel oder Basset. Und natürlich Tiere, bei denen gesundheitliche Probleme mit Knochen oder Gelenken vorliegen. Sie müssen als Mieter mit Hund also nicht zwingend eine Wohnung im Erdgeschoss beziehen. Allerdings sollten Sie bei steilen oder glatten Treppen darauf achten, dass der Hund lernt, die Stufen sicher zu bewältigen, also nicht ungestüm losrennt, ausrutscht und stürzt. Denn eine der Hauptursachen für Kreuzbandrisse sind vor Freude völlig ausrastende Hunde, die beim Runterrasen des Treppenhauses ausrutschen.
  • Bodenfläche: In einem Haushalt mit Hund sollten Sie darauf achten, dass möglichst wenig frei stehende Objekte (Bodenvasen, Stehlampen und dergleichen) in den Räumen platziert sind und die Möbel so gruppiert sind, dass Freiflächen im Raum verbleiben. Der Hund soll sich in der Bewegung nicht stetig zwischen Mobiliar hindurchschlängeln müssen und Gefahr laufen, Dinge umzuwerfen. Insbesondere niedrige Tische sind ab mittlerer Hundegröße beim Wedeln dafür prädestiniert.
  • Lärmemission: Gerade im Mehrparteienmietshaus sollten Sie als Hundehalter Rücksicht auf Mitbewohner nehmen. Dabei ist gelegentliches, situationsbezogenes Bellen nicht das Hauptproblem, ständiges Kläffen aber durchaus störend. Werfen Sie zudem einen Blick auf den Bodenbelag. Hunde können, anders als Katzen die Krallen nicht einziehen. Entsprechende Trittgeräusche auf Laminat- oder Parkettboden sind in hellhörigen Gebäuden nicht zu vermeiden. Teppichboden oder Läufer sind eine gute Lösung.

Welche Möbel benötigt mein Hund?

Die Ansprüche eines Hundes an sein Inventar sind übersichtlich.

Als räumlich fest platzierte Ausstattung benötigt Ihr Vierbeiner lediglich Folgendes:

  • Schlafplatz: Je nach Größe, Rasse und individuellen Vorlieben kann das ein Hundebett, eine Schlafmatte, ein richtiges Körbchen oder eine Hunde-Höhle sein. Wichtig ist, dass der Schlafplatz ein sicherer Rückzugsort mit komfortabler Liegefläche ist, der seinen festen Ort hat und innerhalb der Wohnung gut platziert ist.
  • Futternäpfe: Was dem Menschen der Esstisch, ist die Futterstelle für den Hund. Hygienische Näpfe aus Keramik oder Metall auf einer Unterlage genügen.

Tagesablauf

Die Anwesenheit des Hundes bringt eine neue zeitliche Struktur und neue Verpflichtungen in Ihren Tagesablauf: Fütterungszeiten und mehrere Gassi- und Spaziergänge mit dem Tier gehören fortan zum Programm. Im Gegenzug lernt der Hund schnell, sich Ihrem Rhythmus anzupassen. Manche Hunde werden nachts aktiv, erheben sich vom Körbchen und wandern herum. Der aufmerksame Vierbeiner reagiert womöglich auf feine Geräusche und übernimmt die „Wache“ für sein schlafendes Rudel. Seien Sie aber dennoch achtsam, denn sein Benehmen könnte sich in unerwünschtes Verhalten steigern.

Ein Hund liegt in seinem Bett.

 

Erfahren Sie mehr  zum richtigen Schlafplatz.

Hier zum Ratgeber

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